Scheidung Stuhr
Fachanwalt für Familienrecht Lars Gudat

Scheidung Stuhr, Syke, Weyhe? Wir helfen!

Sie wollen sich unkompliziert und möglichst schnell scheiden lassen und kein unnötiges Geld ausgeben? Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht und Mediator Lars Gudat in Stuhr-Brinkum ist Ihnen bei Ihrer Scheidung gerne behilflich.

Jahrelange Erfahrung des Fachanwaltes für Familienrecht sichert Ihnen eine zügige und unkomplizierte Abwicklung Ihres Scheidungsverfahrens. Den Stress, den eine Scheidung automatisch mit sich bringt, wollen wir Ihnen möglichst weitgehend abnehmen.

Das Amtsgericht Syke ist örtlich zuständig für die Gemeinden Stuhr und Weyhe, die Städte Syke, Bassum und Twistringen und die Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen.

Wir vertreten Sie vor dem Amtsgericht Syke, den Amtsgerichten Achim, Delmenhorst, Verden, Bremen und auch bundesweit. Die örtliche Zuständigkeit eines Familiengerichtes folgt aus § 122 FamFG.

Online-Scheidung:

Verwenden Sie gerne unseren „Online-Scheidungs-Antrag“ auf der nächsten Seite. Nachdem Sie uns die Daten haben zukommen lassen, melden wir uns schnellstmöglich bei Ihnen. Sollten Sie Fragen haben, können wir diese gerne telefonisch, per Email, per Videokonferenz oder in einem persönlichen Gespräch in Stuhr klären. Bei einer (einvernehmlichen) Scheidung muss nur einer der Ehegatten anwaltlich vertreten sein. Für den Scheidungsantrag herrscht Anwaltszwang. Es ist dann nicht zwingend erforderlich, dass der Antragsgegner / die Antragsgegnerin sich ebenfalls anwaltlich vertreten lässt. So können nicht unerhebliche Kosten gespart werden.

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Ablauf der Scheidung:

Wir können die Abläufe Ihrer Scheidung so gut wie möglich für Sie vereinfachen.

Nachdem wir alle notwendigen Unterlagen (Kopie der Heiratsurkunde und Geburtsurkunde(n) der minderjährigen Kind(er), gerne alles per pdf) zusammen haben, wird schnellstmöglich der Scheidungsantrag bei dem zuständigen Familiengericht eingereicht. Das Gericht holt sodann die Auskünfte für den Versorgungsausgleich (das ist der Ausgleich aller in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften) ein. Sobald alle Auskünfte vollständig vorliegen, wird ein Termin zur Ehescheidung angesetzt.

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Kosten eines Scheidungsverfahrens:

Die Kosten eines Scheidungsverfahrens ergeben sich aus dem Verfahrenswert. Hierfür wird bei einer Scheidung vor dem Amtsgericht Syke üblicherweise das 3-fache monatliche Nettoeinkommen der Eheleute addiert und pro Versorgungsanwartschaft (=Rentenanwartschaft) noch 10% hinzu.

Ein Beispiel: Beide Eheleute verdienen 2.000,- € netto im Monat. Beide sind bei der Deutschen Rentenversicherung Bund rentenversichert. Weitere Rentenanwartschaften gibt es nicht:

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Verfahrenskostenhilfe:

Es ist möglich, Verfahrenskostenhilfe (VKH), früher Prozesskostenhilfe, zu beantragen, wenn Sie bedürftig sind und kein Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss durch die Gegenseite besteht. Wir beraten Sie hierzu gerne. Das aktuelle Formular zur VKH finden Sie hier.

Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft:

Alle Informationen gelten auch für die Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Aktuelle Rechtsinformationen:

Wenn Sie sich selbst informieren wollen über die Grundlagen der Unterhaltsberechnung im Bereich des Oberlandesgerichts Celle, dazu zählen unter anderem Stuhr, Syke, Weyhe, Bassum, empfehlen wir Ihnen die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Celle und zur Berechnung des Kindesunterhaltes die Düsseldorfer Tabelle. Bitte beachten Sie, dass sich die Zahlbeträge nach der Düsseldorfer Tabelle nicht aus der Tabelle auf der ersten Seite ergeben, sondern aus den Zahlbeträgen der letzten Seite. Die Leitlinien ersetzen jedoch keine individuelle Rechtsberatung, die wir für Sie gerne übernehmen können:

Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des Oberlandegerichts Celle Stand 1. Januar 2024

Die von den Familiensenaten zusammengestellten Leitlinien dienen dem Ziel, die Rechtsprechung der Senate möglichst weitgehend zu vereinheitlichen. Sie werden der Entwicklung des Unterhaltsrechts angepasst und lassen bewusst Raum für weitere Überlegungen und Konkretisierungen. Eine bindende Wirkung kommt ihnen nicht zu.

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